Hier finden Sie Informationen zu den Übergangsregelungen für alte Fahrkarten bei einer Tarifanpassung und zum Mehrwertsteuersatz bei MVV-Fahrkarten.
Ablauffrist alter Fahrkarten
Ihre zum alten Tarif erworbenen Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs mit Tarifstand 10.12.2023 können Sie noch bis zum 31.03.2025 aufbrauchen, gegen Aufzahlung umtauschen oder gegen ein Bearbeitungsentgelt von 2 Euro bei folgenden Servicestellen erstatten lassen:
Mit Ablauf des 31.03.2025 verlieren diese Fahrkarten des alten Tarifs ihre Gültigkeit. Auch nach diesem Termin können Sie Karten wie oben beschrieben gegen Aufzahlung umtauschen oder erstatten lassen.
In allen MVV-Fahrpreisen ist die Mehrwertsteuer mit dem ermäßigten Satz enthalten - gem. §12, Abs. 2, Ziff. 10 UStG 1967.